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   BFH, 24.08.2011 - V S 16/11   

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https://dejure.org/2011,7949
BFH, 24.08.2011 - V S 16/11 (https://dejure.org/2011,7949)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2011 - V S 16/11 (https://dejure.org/2011,7949)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2011 - V S 16/11 (https://dejure.org/2011,7949)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • openjur.de

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage; Unzulässigkeit der Klage; Keine Verfahrensaussetzung; Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; Anhörungsrüge; Kenntnisnahme und Beachtung des Beteiligtenvorbringens; ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 46, FGO § 51, FGO § 133a, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 47, GG Art 103 Abs 1
    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • Bundesfinanzhof

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 FGO, § 51 FGO, § 133a FGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 47 ZPO
    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • rewis.io

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Einlegung eines Untätigkeitseinspruchs nach bereits erhobener Untätigkeitsklage - Unzulässigkeit der Klage - Keine Verfahrensaussetzung - Entscheidung über ein rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - Kenntnisnahme und Beachtung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 46 Abs. 1; FGO § 51 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters als Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtbescheidung eines nach Klageerhebung eingelegten Untätigkeitseinspruchs für die Zulässigkeit der Klage unerheblich; rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.03.2010 - X S 25/09

    Mitwirkung des abgelehnten Richters an der Entscheidung - Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752, und vom 17. März 2010 X S 25/09, BFH/NV 2010, 1293).

    Eine Ausnahme hiervon hat der BFH zugelassen für die Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, und in BFH/NV 2010, 1293).

    Ebenso war es nicht notwendig, über den Befangenheitsantrag in einem besonderen Beschluss zu entscheiden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1293).

    d) Schließlich kann bei dieser Sachlage dahinstehen, ob eine Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge, die gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll, überhaupt zulässig ist oder erst dann in Betracht kommt, wenn die Anhörungsrüge Erfolg gehabt hat und das Verfahren fortgeführt wird (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1293).

  • BFH, 05.02.2003 - VII B 268/02

    Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Die Untätigkeitsklage ist dann nach der BFH-Rechtsprechung unzulässig (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2003 VII B 268/02, BFH/NV 2003, 651), wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. Mai 2011 ausgeführt hat.

    Denn auf die vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführte Nichtbescheidung des nach Klageerhebung eingelegten Untätigkeitseinspruchs kommt es nach den BFH-Entscheidungen in BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980 und in BFH/NV 2003, 651 nicht an.

  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Die Untätigkeitsklage ist dann nach der BFH-Rechtsprechung unzulässig (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2003 VII B 268/02, BFH/NV 2003, 651), wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. Mai 2011 ausgeführt hat.

    Denn auf die vom Kläger für seine Rechtsauffassung angeführte Nichtbescheidung des nach Klageerhebung eingelegten Untätigkeitseinspruchs kommt es nach den BFH-Entscheidungen in BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980 und in BFH/NV 2003, 651 nicht an.

  • BFH, 06.02.1996 - X B 95/95

    Ablehnung eines Richters im finanzgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Sie können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan sind, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten beruht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1996 X B 95/95, BFH/NV 1996, 752, und vom 17. März 2010 X S 25/09, BFH/NV 2010, 1293).
  • BFH, 28.05.2010 - III S 11/10

    Gegenvorstellung gegen nicht abänderbare gerichtliche Entscheidung nicht

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. November 2008  1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190) und des BFH (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824; vom 19. November 2009 III S 43/09, BFH/NV 2010, 453; vom 28. Mai 2010 III S 11/10, BFH/NV 2010, 1651; vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62) kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden.
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. November 2008  1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190) und des BFH (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824; vom 19. November 2009 III S 43/09, BFH/NV 2010, 453; vom 28. Mai 2010 III S 11/10, BFH/NV 2010, 1651; vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62) kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden.
  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Wie sich aus S. 2 des Beschlusses ergibt, hat sich der Senat mit dem Hinweis des Klägers in der Beschwerdebegründung auf das BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) befasst und darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung eine andere Fallgestaltung betrifft, nämlich den Fall, dass eine Untätigkeitsklage nach einem Untätigkeitseinspruch erhoben wird.
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 79/93

    Anforderungen an eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Eine Ausnahme hiervon hat der BFH zugelassen für die Fälle, in denen das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig ist, weil der Ablehnungsgrund nicht substantiiert bzw. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Februar 1994 IV B 79/93, BFH/NV 1994, 877, und in BFH/NV 2010, 1293).
  • BFH, 19.11.2009 - III S 43/09

    Gegenvorstellung gegen Zurückweisung einer Erinnerung nicht statthaft -

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. November 2008  1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190) und des BFH (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824; vom 19. November 2009 III S 43/09, BFH/NV 2010, 453; vom 28. Mai 2010 III S 11/10, BFH/NV 2010, 1651; vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62) kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden.
  • BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06

    Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss

    Auszug aus BFH, 24.08.2011 - V S 16/11
    Im Übrigen ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

  • BFH, 14.10.2010 - X S 19/10

    Anhörungsrüge: Zeitpunkt der Kenntnis von einer Gehörsverletzung -

  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

  • BFH, 26.05.2009 - X B 124/08

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Kein Anlass für

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch unter anderem dann, wenn der Ablehnungsgrund entgegen § 51 Abs. 1 FGO in Verbindung mit § 44 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht glaubhaft gemacht worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.08.2011 - V S 16/11, Rz 7 und vom 17.03.2010 - X S 25/09, Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2014 - X R 13/14

    Ablehnungsanträge gegen sämtliche BFH-Richter; frühere Tätigkeit in der

    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2011 V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
    Mit anderen Worten ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei (vgl. BFH-Beschluss vom 24.08.2011 - V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • BFH, 16.04.2015 - XI S 7/15

    Keine Akteneinsicht bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - Verletzung des

    Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde wird hingegen materiell rechtskräftig und ist daher nicht mehr änderbar (z.B. BFH-Beschluss vom 24. August 2011 V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087, Rz 14, m.w.N.).
  • BVerfG, 23.11.2011 - 1 BvR 2613/11

    Kammerbeschluss ohne Begründung

    gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2011 - V S 16/11 -.
  • BFH, 12.09.2013 - X S 30/13

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (BFH-Beschluss vom 24. August 2011 V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

    Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch sind keine Kosten zu erheben, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (BFH-Beschlüsse vom 24.08.2011 - V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087, Rz 15; vom 17.03.2010 - X S 25/09, BFH/NV 2010, 1293, Rz 17).
  • BFH, 28.05.2020 - X S 38/19

    Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren

    Dabei kommt es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob der Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtung davon ausgehen darf, der Richter werde nicht unvoreingenommen, sondern willkürlich entscheiden (BFH-Beschluss vom 24.08.2011 - V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087).
  • FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21

    FGO: Befangenheit Sachverständiger

    Darauf, ob der gerichtliche Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich befangen fühlt, kommt es nicht an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2022, I-15 U 83/19, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006, X ZR 103/04, juris Rn. 5; zu Richtern: BFH, Beschlüsse vom 4. September 2017, IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619; vom 12. September 2013, X S 30/13, BFH/NV 2014, 51; vom 24. August 2011, V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087; vom 29. Juni 2000, III B 102/99, BFH/NV 2001, 48).
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